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Lohn

Da Sie im Lehrbetrieb neben der praktischen Ausbildung auch eine Arbeitsleistung erbringen, erhalten Sie einen Lohn. Er wird im Lehrvertrag festgehalten.

Über die Höhe des Lohns bestehen keine gesetzlichen Vorschriften oder sie ist in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegt. Aber für viele Berufe gibt es Richtlinien der zuständigen Berufsverbände.

Die Berufsinspektorin oder der Berufsinspektor kann Ihnen Auskunft geben: PDF

 
 
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