Bildungsverordnungen
Die schweizerischen Berufs- und Branchenorganisationen legen für ihre Lehrberufe Inhalt und Dauer der Ausbildung, die Anforderungen an den Lehrbetrieb, die Höchstzahl der Lernenden in einem Betrieb, die Teil- und Abschlussprüfungen und anderes mehr in einer Bildungsverordnung fest.
Im dazugehörigen Bildungsplan sind die Ausbildungsziele respektive die zu erlangenden Handlungskompetenzen für die drei Lernorte (Betrieb, Berufsfachschule und überbetrieblicher Kurs) festgelegt.
Es gibt zwei Arten von Ausbildungen mit anerkannten Berufsabschlüssen:
1. Zweijährige Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest EBA
2. Drei- oder vierjährige Grundbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ
