Rechtliche Hinweise
Impressum
Sie sind hier: Startseite Für unsere Bildungspartner Lehrbetriebe Bildungsverordnungen

Bildungsverordnungen

Die schweizerischen Berufs- und Branchenorganisationen legen für ihre Lehrberufe Inhalt und Dauer der Ausbildung, die Anforderungen an den Lehrbetrieb, die Höchstzahl der Lernenden in einem Betrieb, die Teil- und Abschlussprüfungen und anderes mehr in einer Bildungsverordnung fest.

Im dazugehörigen Bildungsplan sind die Ausbildungsziele respektive die zu erlangenden Handlungskompetenzen für die drei Lernorte (Betrieb, Berufsfachschule und überbetrieblicher Kurs) festgelegt.

Bildungsverordnung und Bildungsplan werden vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) in Kraft gesetzt und sind die für die ganze Schweiz verbindlichen Grundlagen für die Ausbildung im entsprechenden Beruf.

Es gibt zwei Arten von Ausbildungen mit anerkannten Berufsabschlüssen:
1. Zweijährige Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest EBA
2. Drei- oder vierjährige Grundbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ

 BBT-Berufsbildungsverordnungen: Verordnungen

 
 
Artikelaktionen