Bildungsbewilligung
Sie haben sich entschlossen, in Ihrer Firma beruflichen Nachwuchs auszubilden. Eine Fachperson mit entsprechender Berufsausbildung kann die Ausbildungsfunktion übernehmen, ein Arbeitsplatz für die lernende Person steht zur Verfügung. Wir gratulieren Ihnen zu diesem Entscheid und danken Ihnen für das Engagement.
Das Bildungsgesuch, PDF das Sie uns einreichen, wird vom Berufsinspektor oder der Berufsinspektorin geprüft. Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf und vereinbaren einen Termin für den Betriebsbesuch, in der Regel zusammen mit einem Mitglied der Fachkommission.
Den gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungskurs (5 Tage) besucht der künftige Berufsbildner oder die Berufsbildnerin so bald als möglich.
Geeignete Betriebe, welche die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, erhalten eine Bildungsbewilligung, die zur Ausbildung von Lernenden im entsprechenen Beruf berechtigt.
